Vom Fürstenhof und aus dem Königreich
1724 Fürst zu ... /2
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Transkription
1724 Tr. Fürst zu …..
Quelle: Wilfried Aldag, Much
.... rechten Erben, acht morgen Andreas Liebauen ackers unsers Fürstlichen Amts Ballenstädt Erben-Zins-guth und giebt demselben jährlich, auf den Tag Martini, Zehene? gute Groschen zum Erben Zinß; Wie er nun solches Viertel Land Von Fürst - Hammersche Wittibe erlangt? ?ahs? mag er daßelbe förderhin seinem besten nach nutzen und gebrauchen, wie dergleichen Erben – Zinß – güther arth, Recht und gewohnheit ist. Jedoch daß alle Jahr, zu recht bestimmter Zeit, der gewöhnliche Canon am bemeldeten Orthe unweigerlich entrichtet, und bei Ehrlich begebenen Veränderungen jedes mahl eine gebührende Folge geleistet, auch unß, und unsern ....
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Anmerkung: Seite 4 nicht transkribiert. M. Mücke